Weitere Förderprogramme
Nachfolgend eine kleine Auswahl:
Bundesprogramm - Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft.
Dem Antragsverfahren wird eine Interessenbekundung voran gestellt. Die Interessenbekundung ist für mehrere Tage möglich und anschließend wird im Losverfahren entschieden wer einen Zuschussantrag einreichen darf.
Das nächste Interessenbekundungsverfahren findet voraussichtlich Mitte 2023 statt.
Es können Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen beantragt werden.
Das Programm ist auf 4 Jahre befristet (bis 31. Dezember 2024).
Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Betriebe (Primärproduktion), landwirtschaftliche Lohnunternehmen sowie gewerbliche Maschinenringe. Förderfähig sind; (aufgeteilt in die 3 Bereiche):
Neue Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur Düngerausbringung (Injektionsgeräte, Schleppschuhverteiler, Düngerstreuer)- mechanischen Unkrautbekämpfung und zum Pflanzenschutz
- (Mobile) Kleinanlagen zur Separierung von flüssigen Wirtschaftsdüngern
- Lagerstätten von Wirtschaftsdünger, wenn diese nicht Bestandteil einer Stallbaumaßnahme sind: Gülle-Lagerbehälter mit Abdeckung, Erdbecken zur Güllelagerung mit Abdeckung, Festmist-Lagerstätten, für Geflügelmist bzw. Geflügeltrockenkot mit Überdachung. Die Höhe des Zuschusses beträgt 40 % max. 250.000,- € pro Investitionsvorhaben bei landwirtschaftlichen Betrieben und bis zu 20 % der Investitionssumme (max. 100.000 Euro) bei landwirtschaftlichen Lohnunternehmen und gewerblichen Maschinenringen KMU. Der Zuschuss ist mit einem zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank kombiniert.
Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern
Die Förderung richtet sich an landwirtschaftliche, gewerbliche oder kommunale Unternehmen und sieht Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter vor. Dazu gehören Maschinen, Geräte, Anlagen und bauliche Einrichtungen, die der verstärkten Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen dienen und so zur Reduzierung von umwelt- und klimaschädlichen Emissionen beitragen. Die energetische Nutzung dieser Substrate soll gleichzeitig einen Beitrag zur Erhöhung der Produktion erneuerbarer Energien leisten.
Die Förderung ist auf 200.000 € pro Unternehmen und Investitionsvorhaben begrenzt. Die Förderhöhe ist abhängig von der Unternehmensgröße: Klein- und Kleinstunternehmen können bis zu 40 %, mittlere Unternehmen bis zu 25 % und Großunternehmen bis zu 10 % der förderfähigen Investitionssumme erhalten.
Wir sind zugelassen für die sachkundige Begleitung der Fördermaßnahme.
Zuwendungsfähig sind: gasdichte Abdeckung von Lagern; Umrüstung bereits errichteter Biogasanlagen, Maschinen und Geräte zur Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern, Bau von Lagerbehältern; Maßnahmen zur Annahme und Sammlung von Wirtschaftsdüngern; Wirtschaftsdüngerspezifische Anlagenteile für Biogasneuanlagen.
Bei erheblicher Steigerung des Wirtschaftsdüngeranteils nach den Vorgaben der Richtlinie kann die Förderung um weitere 10 Prozentpunkte erhöht werden. Für die gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern beträgt die Förderhöhe 40 % der Investitionssumme.