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DE

Weitere Förderprogramme

Nachfolgend eine kleine Auswahl:

Bundesprogramm - Umbau der Tierhaltung.

 Gefördert werden Um- und Neubauten der Mastställe gemäß der
Stufen 3 bis 5 („Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder „Bio“).Um- und
Neubauten in der Sauenhaltung und Ferkelhaltung. Dabei sind weitere
Premiumanforderungen für die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio zu
erfüllen.

- Es darf keine Vergrößerung des Tierbestandes erfolgen. Erweiterungen im Rahmen des
Betriebes bis 250 Sauen, 2.000 Mastschweine sind nur im Rahmen einer Neugründung
oder Diversifizierung möglich.
- Förderung: Förderfähige Ausgaben bis 500.000 €, 60 % Förderung; von > 500.000 € bis
2.000.000 € 50 % Förderung und > 2.000.000 € bis 5.000.000 €, 30 % Förderung. Das
Max. förderfähiges Investitionsvolumen pro Betrieb, 5 Mio. €. (2024 – 2030).
Förderfähig sind die baulichen Maßnahmen incl. technischer Einrichtungen, Haltungseinrichtungen,
auch der Freilandhaltung, Maschinen, Hardware, Software, Planungskosten.

Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern

Die Förderung richtet sich an landwirtschaftliche, gewerbliche oder kommunale Unternehmen und sieht Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter vor. Dazu gehören Maschinen, Geräte, Anlagen und bauliche Einrichtungen, die der verstärkten Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen dienen und so zur Reduzierung von umwelt- und klimaschädlichen Emissionen beitragen. Die energetische Nutzung dieser Substrate soll gleichzeitig einen Beitrag zur Erhöhung der Produktion erneuerbarer Energien leisten.

Die Förderung ist auf 200.000 € pro Unternehmen und Investitionsvorhaben begrenzt. Die Förderhöhe ist abhängig von der Unternehmensgröße: Klein- und Kleinstunternehmen können bis zu 40 %, mittlere Unternehmen bis zu 25 % und Großunternehmen bis zu 10 % der förderfähigen Investitionssumme erhalten.

Wir sind zugelassen für die sachkundige Begleitung der Fördermaßnahme.

Zuwendungsfähig sind: gasdichte Abdeckung von Lagern; Umrüstung bereits errichteter Biogasanlagen, Maschinen und Geräte zur Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern, Bau von Lagerbehältern; Maßnahmen zur Annahme und Sammlung von Wirtschaftsdüngern; Wirtschaftsdüngerspezifische Anlagenteile für Biogasneuanlagen.

Bei erheblicher Steigerung des Wirtschaftsdüngeranteils nach den Vorgaben der Richtlinie kann die Förderung um weitere 10 Prozentpunkte erhöht werden. Für die gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern beträgt die Förderhöhe 40 % der Investitionssumme.

 

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