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DE

Energieeffizienz

Förderung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft

KühllagerFörderung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft (Stand 03.2023).

Aufgund der Überarbeitung der Richtlinie Teil A zum Bundesprogramm Energieeffizienz wird ab dem 5. März 2023, eine Antragspause für die drei investiven Förderbereiche eingeführt werden.

 

Die Antragstellung für Maßnahmen in Teil B: Erneuerbare Energieerzeugung der Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau ist von der vorübergehenden Antragspause nicht betroffen.

 

Förderfähig sind Investitionen die die Energieeffizienz und die CO2-Einsparung in energieverbrauchenden Produktionsprozessen erhöhen:

Einzelmaßnahmen:

Bei den Einzelmaßnahmen wird der Ersatz oder die Nachrüstung einzelner Anlagen durch hocheffiziente Anlagen. a) Elektrische Motoren und Antriebe; b) Pumpen; c) Ventilatoren; d) Kompressoren; e) Energieschirme; f) festinstallierte Mehrfachbedeckungen bei Gewächshäusern; g) Vorkühler in Milchkühlanlagen; h) automatische Reifendruckregelanlagen. Zuschuss bis zu 30%. Nachweis durch Datenblatt des Herstellers.

Bei den weiteren Maßnahmen beträgt der Zuschuss bis zu 40% aber max. 900,-€ pro jährl. eingesparte t CO² (Fördereffizienz). Weiterhin ist ein Gutachten (Energieberatung) erforderlich, Förderung des Gutachtens mit 80%.

Energieeffiziente Modernisierungen des Gebäudes sind in allen landwirtschaftlichen Gebäuden; auch für Tierhaltung genutzte Gebäude möglich. Hier kann z.B.: die energetische Modernisierung des Milchkühlsystems, des Melksystems (Einbau AMS) oder der Heizung, Isolierung und Lüftung in Geflügel- und Schweineställen gefördert werden.

Investitionsmaßnahmen

Mit der neuen Richtlinie 09.2021 sind jetzt auch Eigenstromerzeugung im Verbund förderfähig. Mit der Richtlinie-Teil B werden erstmals Investitionen von einzelnen großen oder mehreren verbundenen landwirtschaftlichen Unternehmen, Lohnunternehmen oder gewerblichen Maschinenringen gefördert. Der Förderdeckel wird auf bis zu 900 Euro je eingesparter Tonne CO2 angehoben. Erneuerbare Energien sowie Verbindungsleitungen und Verteilnetze für die Weitergabe energieeffizienter Fernwärme und Fernkälte Im CO2-Einsparkonzept B beschriebene Maßnahmen, die wesentlich zur CO2-Einsparung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion und der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in landwirtschaftlichen Unternehmen beitragen, können im Anschluss gefördert werden.

NEU: Erzeugung von regenerativer Energie zur betrieblichen Eigennutzung sowie Abwärmenutzung.

Anlagen zur Speicherung und Wiederabgabe dieser Energien. Die zu fördernde Anlage darf nur zur Erzeugung von Energie zur betrieblichen Eigenversorgung dienen. Die Anlagenkapazität bezieht sich auf die Jahresproduktion und darf nicht größer sein als die Menge an Wärme und Strom zusammengenommen, die der landwirtschaftliche Betrieb samt seinem Haushalt jährlich im Durchschnitt verbraucht. Der Verkauf von Strom zur Einspeisung in das Netz ist nur gestattet, wenn der Wert für den jährlichen Eigenverbrauch eingehalten wird. Voraussetzung ist, dass das der Verkauf nicht nach dem EEG gefördert wird.

Mobile Geräte und Maschinen, die regenerative Energien nutzen. Maßnahmen zur Ab- und Fernwärmenutzung wie z. B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagen oder Gebäudetechnik, Einspeisung in betriebliche Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen. Bei Stromerzeugungsanlagen, die innerhalb von zwölf Monaten nach der Antragstellung im Rahmen dieser Richtlinie aus der EEG-Förderung fallen, können die Ausgaben für die Einbindung ins Betriebliche Energienetz zur betrieblichen Eigenversorgung gefördert werden. Die Höhe der Zuwendung wird in den neuen Förderbedingungen nach der Fördereffizienz berechnet. Bezuschusst werden bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Energieberatung zur Erstellung des Gutachtens wird mit 80% bezuschusst.

Es gelten hier keine GV- oder VE- Einschänkungen, d.h. es können auch gewerbliche Betriebe gefördert werden. Wir überprüfen unverbindlich die Fördervoraussetzungen für Ihr Vorhaben! Unsere Gebühr ist erfolgsabhängig und da wir die Zulassung bei der BLE erhalten haben werden die Gebühren bezuschusst. Wir übernehmen für Sie die komplette Fördermittelabwicklung.Für nähere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an!   04456/ 899870

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