Agrarinvestitionsförderungsprogramm AFP in Nordrhein-Westfalen
Die Förderung erhalten Betriebe, die Investitionen in besonders artgerechte Tierhaltung nach Anlage 1 sowie für weitere Investitionsvorhaben in konventionellen Betrieben sowie Betrieben des ökologischen Landbaus.
Der Zuschuss beträgt bis zu 40% und ist nach Tierart und bei Sauen und Milchvieh nach den Bestandszahlen gestaffelt.
Der Viehbesatz darf 2GV/ha nicht überschreiten. Hier dürfen jedoch Dungabnahmeverträge berücksichtigt werden.
Die Bewilligung erfolgt nach einem Punktesystem.