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Nordrhein-Westfalen

Agrarinvestitionsförderungsprogramm AFP in Nordrhein-Westfalen

Die Förderung erhalten Betriebe, die Investitionen in besonders artgerechte Tierhaltung nach Anlage 1 sowie für weitere Investitionsvorhaben in konventionellen Betrieben sowie Betrieben des ökologischen Landbaus.

Der Zuschuss beträgt bis zu 40% und ist nach Tierart und bei Sauen und Milchvieh nach den Bestandszahlen gestaffelt.

Der  Viehbesatz darf 2GV/ha nicht überschreiten. Hier dürfen jedoch Dungabnahmeverträge berücksichtigt werden.

Die Bewilligung erfolgt nach einem Punktesystem.

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