Agrarinvestitionsförderungsprogramm AFP in Niedersachsen
AFP 2022 Nds:
Das Antragsverfahren 2022 wurde vom 21.09.2022 bis 05.10.2022 durchgeführt. Insgesamt gingen 121 Anträge mit beantragten Zuwendungen in Höhe von 30,07 Mio. € ein. Die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge erfolgt nun nach einer Rankingliste.
Neu: Es werden in diesem Jahr Spezifische Investitionen zum Klima- und Umweltschutz (SIUK-Maßnahmen) angeboten. (Abluftreinigungsanlagen, Kot- Harn Trennung, emissionsarme Stallböden, Fütterungssysteme für nährstoffreduzierte Phasenfütterung, Abdeckung vorhandener Güllelagerstätten)
AFP –neuerung: - 2GV/ha -Grenze aufgehoben bei unverändertem Tierbesatz oder Verringerung der Tierzahl.
Für viehhaltende Betriebe gilt, dass der Viehbestand nach Durchführung der Investition 2,0 GV/ha LF nicht überschreiten darf. Diese Grenze nicht gilt, wenn der Tierbesatz im Ausgangsjahr unverändert bleibt oder verringert wird. Es Muss eine Güllelagerkapazität für mindestens 9 Monate vorhanden sein. Eine Kombination mit anderen Projekten ist dabei nicht möglich.
Gefördert werden Neubauten und Modernisierungen.
Förderfähig sind:
- Investitionen in die Direktvermarktung, Verkauf, Verarbeitung, besonders energiesparende Kühlhallen
- Niedrigenergiegewächshäuser
- Mobilställe für alle Tierarten, Junghennen in Bodenhaltung
- Güllebehälter, Güllebehälterabdeckungen im Zusammenhang mit einem Stallbau, Siloplatten u. Abluftreinigungsanlagen sind grundsätzlich förderfähig
- Um- u. Neubauten von Ställen mindestens nach Anl. 1 für alle Tierarten
- Melkstände, AMS und Hofbefestigung als untergeordnete Investition oder AMS wenn Sie besonders energiesparend sind
- Pferdeställe in Gruppenhaltung
- wassersparende Bewässerungsanlagen, Investitionen zum Bau von Speicherbecken, Investitionen zur Nutzung von aufbereitetem Wasser, die sich nicht auf den Grund- oder Oberflächenwasserkörper auswirken "neu"
Vorgaben:
- Mindestinvestitionsvolumen 20.000,-€ ; Max.: 2 Mio.
- Es sind bei allen Tierarten Bestandsaufstockungen förderfähig
- besondere Anforderungen müssen erfüllt werden.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt 20 % bei Ställen für Rinder, Geglügel, Schafe, Ziegen und Pferde nach Anlage 1 sowie bei Investitionen außerhalb der Tierhaltung;bis zu 40% bei den neuen SIUKmaßnahmen; 30 % bei Ställen für Schweine und in der Rindermast nach Anlage 1und 40 % bei allen Ställen nach Anlage 2. Zusätzlicher Junglandwirtezuschuss von 10% max. 20.000,-€
- Betreuungskosten werden mit 60% bezuschusst.
- Die Antragstellenden Unternehmen müssen Betriebe der Landwirtschaft sein (Einhaltung der steuerlichen Vieheinheiten) und die Antragsteller müssen mindestens 25% Ihrer Umsatzerlöse aus landwirtschaftlichen Betrieben erzielen, der Viehbesatz darf 2GVE/ha nicht überschreiten.
- mindestens 9 Monate Güllelagerkapazität, feste Abdeckung auf neuen Behältern.
Gute Fördermöglichkeiten bestehen für Biobetriebe, Direktvermarkter, Mobilställe, Niedrigenergiegewächshäuser und Pferdeställe in Gruppenhaltung.
Für nähere Informationen rufen Sie uns gerne an.
Wenn Sie ca 3x im Jahr über aktuelle Neuerungen zum Agrarinvestitionsförderungsprogramm per e-mail informiert werden möchten, schicken Sie uns eine e-mail mit dem Betreff "Newsletter".
- Die Bewilligung erfolgt nach einem Punktesystem (Ranking).
- Für Junglandwirte (jünger als 40 Jahre, Betriebsübernahme innerhalb der letzten 5 Jahre) wird der Zuschuss um 10 % erhöht, jedoch max. 20.000,-€.
- Existenzgründer (Gründung innerhalb der letzten 2 Jahre) können gefördert werden, hier brauchen keine 2 Jahresabschlüsse vorgelegt werden.
- Alle Investitionen sind auch im Rahmen einer erstmaligen Kooperation zwischen zwei landwirtschaftlichen Betrieben möglich.