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Mecklenburg-Vorpommern

Agrarinvestitionsförderungsprogramm AFP in Mecklenburg-Vorpommern

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Der Antrag ist formgebunden zu einem vorgegebenen Termin einzureichen.
Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter.
Besondere Anforderungen sind in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz und zusätzlich im Falle von Stallbauinvestitionen im Bereich Tierschutz zu erfüllen.

Förderung von Maßnahmen - Modernisierung und Neubau - in Unternehmen der Tierhaltung und/oder arbeitsintensiven Produktionszweigen, wie:

  • Gartenbau (Gemüse, Obst, Zierpflanzen), Kartoffeln - die Förderung von Maßnahmen außerhalb der vorgenannten Bereiche ist in Marktfruchtbetrieben nur für Junglandwirte bis zu einer Betriebsgröße von 280 ha zulässig,
  • Milchproduktion
  • Sauenhaltung (bis zum Absetzen der Ferkel)
  • Ferkelaufzucht (in der Regel abgesetzte Ferkel bis zum Alter von zehn Wochen)
  • ökologisch gehaltene Mastschweine
  • ökologisch gehaltenes Mastgeflügel
  • ökologisch gehaltene Legehennen
  • Schafe, Ziegen, Rindermast, Mutterkühe, Jungrinder, Pferde
  • sonstige Tiere (außer konventionelle Geflügelhaltung, wobei die konventionelle Gefügelhaltung in Mobilställen förderfähig ist)
  • Mastschweine in konventioneller Haltung, wobei Neubauten nur zum Aufbau geschlossener Systeme im bereits bestehenden Schweinebetrieb gefördert werden können oder wenn sie am selben Standort ohne Kapazitätserweiterung und unter Abriss oder Umnutzung des Altgebäudes für die Dauer der Zweckbindung errichtet werden.

 

 

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