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DE

Fördermanagement - Investitionsförderung - Energieeffizienzförderung - Innovationsförderung

Bundesprogramm - Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft IuZ

Wir übernehmen gerne für Sie die Antragstellung und Abwicklung der Fördermaßnahme. Es wird ein Interessenbekundungsverfahren voraus gestellt und dann kann nach Losauswahl ein Antrag eingericht werden.Das nächste Interessenbekundungsverfahren findet voraussichtlich Mitte 2023 statt. Wir übernehmen für Sie die Interessenbekundung.

Es können Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen beantragt werden. Das Programm ist auf 4 Jahre befristet (bis 31. Dezember 2024). Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Betriebe (Primärproduktion), landwirtschaftliche Lohnunternehmen sowie gewerbliche Maschinenringe.

 

Förderung - Biogas aus Wirtschaftsdüngern

Förderfähig sind:

  • Gasdichte Abdeckung von Lagern für Gärrückstände (40% Zuschuss)
  • Maschinen, Geräte und Anlagen zur Substrataufbereitung und Einbringung von flüssigen und festen Wirtschaftsdüngern
  • Bau von Lagerbehältern
  • Maschinen, Geräte, Anlagen und Einrichtungen
    • zur Annahme von Wirtschaftsdüngern von anderen Betrieben am Standort der Biogasanlage,
    • zur logistischen Umsetzung der Wirtschaftsdüngermobilisierung,
  • Wirtschaftsdünger-spezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen (Wirtschaftsdüngeranteil mind. 80 Masseprozent)

 bis zu 40 v. H. der förderfähigen Investitionssumme für Klein- und Kleinstunternehmen.

Vorgaben: 

  • der Wirtschaftsdüngeranteil an der gesamten jährlichen Substratmenge muss um mindestens 15 Prozentpunkte erhöht werden (Mindestanteil 30%).
Agrarinvestitionsförderung AFP Nds 2022:

Das Antragsverfahren 2022 wurde vom 21.09.2022 bis 05.10.2022 durchgeführt. Insgesamt gingen 121 Anträge mit beantragten Zuwendungen in Höhe von 30,07 Mio. € ein. Die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge erfolgt nach einer Rankingliste.

Förderfähig sind:

  • Tiergerechte Um- u. Neubauten von Ställen mindestens nach Anl. 1 für alle Tierarten mit Melktechnik und Hofbefestigung
  • Güllebehälter, Güllebehälterabdeckungen, Siloplatten u. Abluftreinigungsanlagen sind grundsätzlich förderfähig •
  • Mobilställe für Geflügel
  • Pferdeställe in Gruppenhaltung
  • Investitionen in die Direktvermarktung, Verkauf Verarbeitung, energiesparende Kühl- und Lagerhallen.

Wassersparende Bewässerungsanlagen  werden gefördert.

Der Viehbestand darf nach Durchführung der Investition 2,0 GV/ha LF nicht überschreiten. Diese Grenze gilt nicht, wenn der Tierbesatz im Ausgangsjahr unverändert bleibt oder verringert wird.

Das  Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000,-€ ; Max.: 2 Mio. Besondere Anforderungen im Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz sowie bei Stallbauinvestitionen im Bereich Tierschutz müssen erfüllt werden.  Die Höhe des Zuschusses beträgt 20 % bei Ställen für Rinder, Geflügel, Schafe, Ziegen und Pferde nach Anl. 1 sowie bei Investitionen außerhalb der Tierhaltung; 30 % bei Ställen für Schweine und in der Rindermast nach Anlage 1und 40 % bei allen Ställen nach Anl. 2.

Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft IuZ

Es wird ein Interessenbekundungsverfahren voraus gestellt und dann kann nach Losauswahl ein Antrag eingericht werden.

Das nächste Interessenbekundungsverfahren findet voraussichtlich Mitte 2023 statt.

Es können Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen beantragt werden. Das Programm ist auf 4 Jahre befristet (bis 31. Dezember 2024). Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Betriebe (Primärproduktion), landwirtschaftliche Lohnunternehmen sowie gewerbliche Maschinenringe.

Förderfähig sind:

  • Neue Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur Düngerausbringung (Injektionsgeräte, Schleppschuhverteiler, Düngerstreuer)- mechanischen Unkrautbekämpfung und zum Pflanzenschutz
  • (Mobile) Kleinanlagen zur Separierung von flüssigen Wirtschaftsdüngern
  • Lagerstätten von Wirtschaftsdünger.  Die Höhe des Zuschusses beträgt 40 % max. 250.000,- € pro Investitionsvorhaben bei landwirtschaftlichen Betrieben und bis zu 20 % der Investitionssumme (max. 100.000 Euro) bei landwirtschaftlichen Lohnunternehmen und gewerblichen Maschinenringen KMU. Der Zuschuss ist mit einem zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank kombiniert.

Wir übernehmen für Sie die Interessenbekundung.

Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.

Wenn Sie individuelle Informatinen wünschen klicken Sie bitte auf den folgenden Link: info@agrarman.de

Förderung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft:

Ab 01.11.2020 gilt die neue Förderrichtlinie für alle Anträge. Die förderung automatischer Reifendruckregelanlagen ist wieder möglich.

Ich habe die Zulassung als Sachverständiger für die landwirtschaftliche Energieberatung erhalten.

Newsletter, wenn Sie ca 3x im Jahr unseren Newsletter erhalten möchten schicken Sie uns einfach eine E-mail. info@agrarman.de

 

Förderung von regionalen Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen

Das Programm zur Förderung von regionalen Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen soll die regionale Verarbeitung und Vermarktung produzierter landwirtschaftlicher Erzeugnisse und/oder daraus verarbeiteter Produkte unterstützen. 

Die neue Richtlinie zur Förderung von Investitionen in regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen sowie mobiler Schlachtanlagen und mobiler Molkereien trat zum 01.09.2022 in Kraft. Der nächste Antragstermin ist der 01.03.23.

Einige  Eckpunkte zur neuen Fördermaßnahme:

  • Die Zuwendungshöhe beträgt maximal 100.000 €.
  • Der Mindestförderbetrag muss 5.000 € überschreiten.
  • Der Fördersatz beträgt 40%.
  • Potentielle Antragsteller sind landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Förderfähig sind Ausgaben für mobile Schlachtereien und mobile Molkereien, einschließlich damit verbundener Kühleinrichtungen und Einrichtungen für die Weiterverarbeitung der mobil erfassten Erzeugnisse gefördert. Nicht förderfähig sind unter anderem Investitionen in Gebäude, Container und Fahrzeuge sowie Anhänger sondern nur deren Einrichtung.

 

Herbst 2023 - Bundesprogramm Stallumbau
Wie das BMEL mitteilt, sollen 50 Prozent der tatsächlichen Gesamtbaukosten für Stallumbauten oder -neubauten übernommen werden. Es richtet sich an Halter von Mastschweinen, Sauen und Absetzferkeln. Gefördert werden Haltungsformen mit mehr Platz und Außenklima, Auslauf oder Freiland.
GRW- Mittel für kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen

Mit GRW-Mitteln können Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden, durch die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt und neue Dauerarbeitsplätze geschaffen bzw. vorhandene Dauerarbeitsplätze gesichert werden (Entwicklungsstrategie).
Förderfähig sind z.B.:

  • Investitionsvorhaben in Errichtung und Erweiterung einer Betriebsstätte,
  • Erschließungskosten
  • Baunebenkosten 
  • Maschinen und Anlagen, Einrichtungen
  • Patente und Lizenzen

Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt mind. 150.000,- und max. 2 Mio. und ist abhängig von der Anzahl der geschaffenen bzw. gesicherten Arbeitsplätze. Die Maßnahme muss innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen werden.
Der Fördersatz beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten, die Höhe des Zuschusses ist abhängig von dem Standort (Fördergebietskarte) und der Unternehmensgröße.

Innovationsförderung, Verfahren zur Umsetzung der EIP in Niedersachsen. Zuschüsse für operationelle Gruppen.

Förderung von Innovationsprojekten in der Landwirtschaft.

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