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DE

Fördermanagement - Investitionsförderung - Energieeffizienzförderung - Innovationsförderung

Förderung - Biogas aus Wirtschaftsdüngern

Förderfähig sind:

  • Gasdichte Abdeckung von Lagern für Gärrückstände (40% Zuschuss). Förderung auch bei Biogasanlagen, die keinen Wirtschaftsdünger vergären.
  • Maschinen, Geräte und Anlagen zur Substrataufbereitung und Einbringung von flüssigen und festen Wirtschaftsdüngern
  • Bau von Lagerbehältern
  • Maschinen, Geräte, Anlagen und Einrichtungen
    • zur Annahme von Wirtschaftsdüngern von anderen Betrieben am Standort der Biogasanlage,
    • zur logistischen Umsetzung der Wirtschaftsdüngermobilisierung,
  • Wirtschaftsdünger-spezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen (Wirtschaftsdüngeranteil mind. 80 Masseprozent)

 bis zu 40 v. H. der förderfähigen Investitionssumme für Klein- und Kleinstunternehmen.

Vorgaben: 

  • der Wirtschaftsdüngeranteil an der gesamten jährlichen Substratmenge muss um mindestens 15 Prozentpunkte erhöht werden (Mindestanteil 30%).
Agrarinvestitionsförderung AFP Nds:

Das Antragsverfahren wird voraussichtlich wieder in 2024 durchgeführt.

Förderfähig sind:

  • Tiergerechte Um- u. Neubauten von Ställen mindestens nach Anl. 1 für alle Tierarten mit Melktechnik und Hofbefestigung, Ausweitungen in der Schweinemast sind nicht mehr förderfähig.
  • Mobilställe für Geflügel, Pferdeställe in Gruppenhaltung
  • Investitionen in energiesparende Gewächshäuser, Kühl- und Lagerhallen, Trocknungsanlagen.
  • SIUK maßnahmen zB: Abluftreinigungsanlagen, Kot-Harn-Trennung, Emissionsarme Stallböden, Abdeckung bestehender Gülle-lagerstätten, sep. Wirtschaftsdüngerlagerstätten (nur mit einem Stallbau)

Wassersparende Bewässerungsanlagen und Speicherbecken  werden gefördert.

Der Viehbestand darf bei Investitionen in die Tierhaltung 2,0 GV/ha LF nicht überschreiten.

Neu: In Gemeinden mit hohem Tierbesatz werden Stallkapazitätserweiterungen nicht gefördert.

Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000,-€ ; Max.: 2 Mio. Besondere Anforderungen im Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz sowie bei Stallbauinvestitionen im Bereich Tierschutz müssen erfüllt werden.  Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40%.

Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung

Es werden Betriebe gefördert, die ihre Mastställe gemäß der Stufen 3 bis 5 („Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder „Bio“) umbauen möchten oder Um- und Neubauten in der Sauenhaltung und Ferkelhaltung. Dabei sind besondere
Premiumanforderungen für die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio zu
erfüllen.

Gefördert werden die Investitionskosten und die laufende Mehrkosten in 2 Förderprogrammen.

Investitionsförderung:

Die Förderung für Stall-Neu- oder Umbauten ist nach der Investitionssumme gestaffelt. Bis zu 500.000 Euro Investitionskosten beträgt die Förderung  60 Prozent. Für darüberhinausgehende Investitionen bis zwei Millionen Euro werden 50 Prozent der Kosten gefördert, die weiteren Kosten bis fünf Millionen Euro werden mit 30 Prozent. Die Förderung kann erhalten, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt: Der Stall muss tier- und umweltgerecht angelegt sein, beispielsweise mehr Platz bieten, und den Schweinen Zugang zum Außenklima oder Auslauf ermöglichen. 

Ein Vorhabenkonzept ist erforderlich.

Wir übernehmen für Sie die Antragstellung.

Förderung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft:

 

  • Antragspause und Bewilligungsstopp wegen Haushaltssperre

Die BLE teilt am 11.12.2023 mit, das mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres keine Anträge gestellt werden können.

Bereits vorliegende Anträge werden weiterbearbeitet, es können jedoch bis auf Weiteres keine Bewilligungen erteilt werden. Dies gilt auch für Anträge, die eine Maßnahmenfreigabe oder einen vorzeitigen förderunschädlichen Vorhabenbeginn beantragt haben.

Hintergrund ist die derzeit geltende Haushaltssperre des Klima- und Transformations-Fonds (KTF) nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum zweiten Nachtragshaushalt 2021.

Förderfähig sind in diesem Programm Investitionen die die Energieeffizienz und die CO2-Einsparung in energieverbrauchenden Produktionsprozessen erhöhen:

- Einzelmaßnahmen: Neu: elektrische und thermische Energiespeicher sowie Wärmetauscher zur Wärmerückgewinnung werden jetzt mit 30% bezuschusst.

autonom arbeitende Roboter (Spaltenschieber, Futteranschieber) der Innenwirtschaft und elektrisch betiebene Landmaschinen ( Futtermischwagen, Hoflader) können als Einzelmaßnahme beantragt werden (20% Zuschuss).

-Erneuerbare Energieerzeugung und Abwärmenutzung.
Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien; PV-Eigenstrom, Windräder; Fernwärmeleitungen; Wechsel auf regenerative Energie- und Wärmekonzepte.Holzhackschnitzel und Holzpelletsheizung.Wärmepumpen.

 

-Energieeffiziente Modernisierungen des Gebäudes sind in allen landwirtschaftlichen Gebäuden; auch für Tierhaltung genutzte Gebäude möglich. Hier kann z.B.: die energetische Modernisierung des Milchkühlsystems, des Melksystems (Einbau AMS) oder der Heizung, Isolierung und Lüftung in Geflügel- und Schweineställen gefördert werden.

Ich habe die Zulassung als Sachverständiger für die landwirtschaftliche Energieberatung erhalten.

Newsletter, wenn Sie ca 3x im Jahr unseren Newsletter erhalten möchten schicken Sie uns einfach eine E-mail. info@agrarman.de

 

Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft IuZ

Bundesprogramm - Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft IuZ

24.11.2023 - Auswirkungen der Haushaltssperre auf Bewilligungen im Investitionsprogramm

Aufgrund der Haushaltssituation wurde beschlossen, kein weiteres Interessenbekundungsverfahren mehr durchzuführen.

Alle bereits ausgestellten Bewilligungen sind von der Sperre nicht betroffen. Hier können weiter Auszahlungsanträge eingereicht werden.

 

 

Förderung von regionalen Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen

Das Programm zur Förderung von regionalen Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen soll die regionale Verarbeitung und Vermarktung produzierter landwirtschaftlicher Erzeugnisse und/oder daraus verarbeiteter Produkte unterstützen. 

Die neue Richtlinie zur Förderung von Investitionen in regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen sowie mobiler Schlachtanlagen und mobiler Molkereien trat zum 01.09.2022 in Kraft. Der nächste Antragstermin ist der 01.06.23.

Einige  Eckpunkte zur neuen Fördermaßnahme:

  • Die Zuwendungshöhe beträgt maximal 100.000 €.
  • Der Mindestförderbetrag muss 5.000 € überschreiten.
  • Der Fördersatz beträgt 40%.
  • Potentielle Antragsteller sind landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Förderfähig sind Ausgaben für mobile Schlachtereien und mobile Molkereien, einschließlich damit verbundener Kühleinrichtungen und Einrichtungen für die Weiterverarbeitung der mobil erfassten Erzeugnisse gefördert. Nicht förderfähig sind unter anderem Investitionen in Gebäude, Container und Fahrzeuge sowie Anhänger sondern nur deren Einrichtung.

 

GRW- Mittel für kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen

Mit GRW-Mitteln können Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden, durch die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt und neue Dauerarbeitsplätze geschaffen bzw. vorhandene Dauerarbeitsplätze gesichert werden (Entwicklungsstrategie).
Förderfähig sind z.B.:

  • Investitionsvorhaben in Errichtung und Erweiterung einer Betriebsstätte,
  • Erschließungskosten
  • Baunebenkosten 
  • Maschinen und Anlagen, Einrichtungen
  • Patente und Lizenzen

Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt mind. 150.000,- und max. 2 Mio. und ist abhängig von der Anzahl der geschaffenen bzw. gesicherten Arbeitsplätze. Die Maßnahme muss innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen werden.
Der Fördersatz beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten, die Höhe des Zuschusses ist abhängig von dem Standort (Fördergebietskarte) und der Unternehmensgröße.

Innovationsförderung, Verfahren zur Umsetzung der EIP in Niedersachsen. Zuschüsse für operationelle Gruppen.

Förderung von Innovationsprojekten in der Landwirtschaft.

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